Ausbildung

Wann kann ich mit dem Führerschein anfangen?

Für alle Klassen ausser die Klasse BE 6 Monate vor Vollendung des Mindestalters (siehe Tabelle).

Führerschein mit 17 Jahren

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Ausbildungsbeginn frühestens mit 16,5 Jahren
  • theoretische Prüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • praktische Prüfung 1 Monat vor  dem 17. Geburtstag
  • Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.

Nach bestandener praktischen Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, wenn der Prüfling das 17 Lebensjahr vollendet hat. In dieser ist die Begleitperson(en) eingetragen. Der Begleiter muß folgende Anforderungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • maximal 1 Punkte im VZR

Alle KFZ die zum begleitenden Fahren eingesetzt werden, müssen der Versicherung gemeldet werden. KFZ der Klassen AM und L können ohne Begleiter gefahren werden.

 Fahrerlaubnisklasse FahrzeugBemerkungMindestalter
 Kfz bis 3,5t zG, mit Anhänger bis 750kg, über 750 kg Kombination bis 3500 kg, bis 8 Sitzplätze ausser Fahrersitz.schliesst folgende Fahrerlaubnissklassen ein: L, AM,18 bei B17 begleitendes Fahren 17 Jahre
 BEKombinationen aus Fahrzeug Klasse B und Anhänger die nicht unter Klasse B fallenVorbesitz Klasse B18 bei B17 begleitendes Fahren 17 Jahre
 B96Kombinationen aus Fahrzeug Klasse B und Anhänger über 750 kg bis max. 4250 kgVorbesitz Klasse B, keine Prüfungen, Erwerb durch Fahrerschulung 18 bei B17 begleitendes Fahren 17 Jahre
 AKrafträder auch mit Beiwagen über 45 Km/h, über 50ccm Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45Km/h, über 50ccm, über 15 Kw, Mindestalter 24 Jahre Krafträder Direktzugang, 21 Jahre dreirädrige KFZ über 15 Kw, 20 Jahre Krafträder bei 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2schließt Klassen AM, A1, A2 ein bei Vorbesitz Klasse A2 nur praktische Prüfung 
 A2Krafträder, auch mit Beiwagen bis 35kW (48PS) und Verhältnis Leistung / Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg,schliesst folgende Fahrerlaubnissklassen ein: A1 und AM,18
 A1Leichtkrafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 Km/h, über 50 ccm, bis 15 Kwschliesst folgende Fahrerlaubnissklassen ein: AM16
 B196 wie Klasse A1Leichtkrafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11kW. Fahrerschulung notwendig. Vorraussetzung 5 Jahre Klasse B Mindestalter 25 Jahre
 AMZweirädrige Kleinkrafträder bis 45Km/h, bis 50ccm, bis 4Kw Deirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils bis 45 Km/h, bis 50 ccm, bis 4Kw, bis Leermasse 350 Kg 15
 LLand- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 40 km/h bbH, mit Anhängern 25 km/h – selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH bis 25 km/h 16
 MofaberechtigungMofa und Fahrrad mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bbH von 25 km/hkein Führerschein15
 B197 Ausbildung mit Automatik und Erwerb einer SCHALTKOMPETENZ mit Klasse B SchaltfahrzeugKfz bis 3,5t zG, mit Anhänger bis 750kg, über 750 kg Kombination bis 3500 kg, bis 8 Sitzplätze ausser Fahrersitz. Berechtigung für Schalt- und Automatik KFZschliesst folgende Fahrerlaubnissklassen ein: L, AM,18 bei B17 begleitendes Fahren 17 Jahre